Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Kojencharter

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kojencharter (AGB Kojencharter) gelten für sämtliche durch katamaransailing-dolphin Helmuth Schröder(im folgenden HS genannt) ausgegebenen Kojencharterverträge.

 

1.1. Vertragsabschluß

Der Törnvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihnen die Buchung und den Törnpreisschriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot von uns vor, an welches wir für die Dauer von 10 Tagen nach Zugang dieses Angebotes gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme erklären.

 

Nach Empfang der Buchungsbestätigung und der Rechnung wird innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist vier Wochen vor Beginn des Törns.Bei Buchung innerhalb von vier Wochen vor Beginn des Törns wird der gesamte Reisepreis innerhalb einer Woche nach Empfang der Buchungsbestätigung und der Rechnung fällig.

 

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Gutschrift auf dem Konto von HS an.

 

Der Teilnehmer erklärt mit Unterzeichnen des Törnvertrages, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bewusst ist!

1.2. Vertrag / Mindestteilnehmeranzahl

a) HS bzw. der Skipper sind berechtigt, Törnänderungen in Abweichung einzelner Leistungen von diesem Vertrag, insbesondere bezüglich Abfahrts- und Ankunftshafen durchzuführen, wenn dies nach Vertragsschluss notwendig geworden ist und auf die im Rahmen der Seefahrt auf Yachten üblichen Gründe zurückzuführen ist.

 

Die geänderte Leistung ersetzt die ursprünglich vertraglich vorgesehene Leistung.

 

b) HS behält sich vor, einen Segeltörn bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.

 

Ein Teilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.

1.3. Leistungen

a) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Katalog nebst Preisliste. Der Reisepreis umfasst die Nutzung der Yacht und den Kojenplatz.

 

b) Bei Buchung einer Ganzcharter (sämtliche Kojen wurden durch den Vertragspartner gebucht) steht die Nutzung der gesamten Yacht mit Skipper/ Crew ausschließlich für die buchende Gruppe zur Verfügung.

 

c) Durch den Törn bedingte weitere Kosten, insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Verpflegung und Treibstoffkosten werden durch die Teilnehmer/innen des Törns über eine von den Teilnehmer/innen selbst einzurichtende Bordkasse (s. 1.6.) abgerechnet, wie dieses bei Segeltörns üblich ist.

 

e) Transfer und Flüge gehören nicht zu den Leistungen von HS.

 

f) Der Törn beginnt mit dem Bunkern und Verproviantieren der Yacht, dem Einchecken von Skipper und Crew auf der Yacht, der Einweisung der Teilnehmer/innen in das Schiff durch den Skipper, sowie der Besprechung und praktischen Durchführung der Sicherheitseinweisung zur Sicherheit aller Törnteilnehmer/innen.

1.4. Bordkasse

Die Teilnehmer/innen des Törns bilden eine gemeinsame Bordkasse, die von einem/r Teilnehmer /in verwaltet wird. Aus dieser werden dann alle Lebensmittel, Hafengebühren, Treibstoffe und sonstige Verbrauchsmittel, wie Gas, Landstrom, Wasser etc. für die Yacht bezahlt. Der Skipper ist während der gesamten Dauer des Törns Gast der Crew und wird von dieser freigehalten. Über Landgänge und damit verbundene Ausgaben entscheidet die Crew gemeinsam. Am Ende des Törns wird die Kasse wieder aufgelöst.

1.5. An- und Abreise

a) Der erste Törntag ist der Anreisetag. Die Teilnehmer/innen sollten sich zwischen 16 und 19 Uhr auf der Yacht einfinden. Den genauen Liegeplatz erfahren Sie beim jeweiligen Hafenbüro bzw. telefonisch oder per email von uns. Am Abend wird die Sicherheitseinweisung und Crewbesprechung durchgeführt. Das erste Auslaufen ist für den nächsten Morgen nach dem Frühstück geplant. Bei vollzähliger Crew ist der Start des Törns auch am Anreisetag möglich, sofern bei jedem Crewmitglied die Sicherheits-einweisung stattgefunden hat.

 

b) Die Abreise ist für den letzten Tag des Törns bis 09.00 Uhr vorgesehen. Bitte planen Sie Ihre Rückreise so ein, dass genügend Zeit für die Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof bleibt. Die Yacht wird voraussichtlich spätestens am vorletzten Abend im Ankunftshafen eintreffen. Für die Endreinigung bezahlt jeder/eTörnteilnehmer/in vor Ende des Törns 20,-- €.

 

c) An- und Abreise sowie der Transfer des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Haftung von HS für die Durchführung der An- und Abreise bzw. Transfer des Teilnehmers bzw. Teilnehmerin zum Abfahrts- bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen.

1.6. Törnverlauf

a) Die angebotenen Fahrtrouten sind verbindlich und werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von den Routen, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden, setzt HS oder der Skipper die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen.

 

b) Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt.

1.7. Versicherungen

a) Der Katamaran ist haftpflicht- und mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300,00 € kaskoversichert. Nicht versichert sind eigene Ausrüstungsgegenstände sowie persönliche Wertsachen an Bord.

 

b) Ihre persönliche Ausrüstung und Reisegepäck sind nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisekosten-Ausfallversicherungen.

1.8. Haftung

a) An- und Abreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Eine Haftung von HS für die Durchführung der An- und Abreise des Teilnehmers zum Abfahrts- bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen.

 

b) Die Haftung von HS ist außer bei grober Fahrlässigkeit auf die dreifache Höhe des Preises des Törns beschränkt.

 

c) Treten Umstände ein, z.B., Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten; der volle Preis des Törns wird erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

 

d) HS haftet nicht für Abbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, Krieg, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.

1.9. Schadensersatz

a) Der/ dieTörnteilnehmer/in haftet für von ihm persönlich verursachte Schäden. Kleinschäden, dies sind Schäden bis zur Höhe des Reisepreises, sind noch vor Törnende zu ersetzen. Mutwillige Zerstörungen von Yachteinrichtung sind vom Verursacher sofort zu ersetzen und können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Törn führen, ohne Anspruch auf Rückerstattungen von Chartergebühren.

 

b) Dem/ derTörnteilnehmer/in bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehenden Pauschalbeträge.

 

c) HS behält sich vor, weitergehenden Schadensersatz gegen den betreffenden/der Törnteilnehmer/ingeltend zu machen.

1.10. Kündigung

a) HS kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn

 

- der/die Törnteilnehmer/in entgegen seiner/ihrer Erklärung nicht die körperliche Eignung aufweist,

 

- Ein/e Teilnehmer/in durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer/innen an Bord gefährdet. Diese/r kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der weiteren Teilnahme des Törns ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachkommt. In der oben genannten Situation bestehen für den betroffenen Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin keine weiteren Rechtsansprüche, der Vertrag erlischt. Für entstehende Folgekosten haftet HS nicht.

1.11. Rücktritt

a) Im Fall des Rücktritts vom Reisevertrag durch einen/e Törnteilnehmer/in kann HS eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis unter Berücksichtigung der von HS ersparten Aufwendungen sowie einer möglichen anderweitigen Verwendung der Koje durch HS.

 

b) HS ist berechtigt, stattdessen bei der Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen anzusetzen: Die Rücktrittspauschale beträgt bei einem Rücktritt

- bis 90 Tage vor Reisebeginn 40 %

- vom 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50 %

- vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60 %

- vom 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 70 %

- vom 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 85 %

- ab dem 9. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises.

 

c) Dem/derTörnteilnehmer/in bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehenden Pauschalbeträge.

 

d) Bricht ein/eTörnteilnehmer/in einen Törn vorzeitig ab, insbesondere, ohne durch einen nicht zu beseitigenden Mangel oder höhere Gewalt hierzu veranlasst worden zu sein, so behält HS den Anspruch auf den Reisepreis.

 

e) Bis zum Beginn des Törns können Sie sich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Seitens des Veranstalters kann dem Wechsel widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen des Törns nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften / behördliche Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen. Diese Ersatzperson tritt an Ihrer Stelle für alle Rechte und Pflichten in den Vertrag ein. Für den oben genannten Wechselfall entstehen Mehrkosten pro Person von 35,- Euro.

 

f) Gelingt die Umbuchung auf einen anderen Termin im Zeitraum von 6 Monaten, so werden geleistete Zahlungen in voller Höhe angerechnet, abzüglich Bearbeitungskosten von 10% der Kosten des Törns.

1.12. Mängel

a) Mängel des Törns und sonstige Mängel sind während des Törns bei dem Eigner/Skipper unverzüglich geltend zu machen, damit dieser für Abhilfe sorgen kann.

 

b) Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Herd bzw. Backofen, Radio, Heizung, Radar). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf anteilige Erstattung der entgangenen Tage des Törns, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt und dadurch Tage des Törns ausgefallen sind. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt jedoch als vereinbart und daher nicht als Ausfall.

 

c) Aus schiffstechnischen oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungs-gegenstände gegenüber unseren Angaben abweichen. Ferner können technische Geräte oder Einrichtungen im Rahmen ihres Gebrauchs manchmal auch ausfallen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar.

1.13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Für eine Teilnahme an einem Törn benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Teilnahme an einem Törn von oder nach außereuropäischen oder Nicht-EU-Staaten benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eventuell ein Visum. Bitte achten Sie unbedingt auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Die Behörden überprüfen diese Details sehr genau. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterreise wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Drogen-, Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden werden ebenfalls der betreffenden Person in Rechnung gestellt.

1.14. Sicherheitsausrüstung

Schwimm- bzw. Rettungswesten und Lifelines gehören zur Bordausrüstung. Diese müssen, auf Anweisung des Schiffsführers, während der Fahrt getragen werden.

1.15. Rauchen

Das Rauchen ist weder im Salon noch im weiteren Schiffsinneren erlaubt.

1.16. Gerichtsstand, anwendbares Recht

a) Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach Beendigung des Törnskatamaransailing-dolphin HS schriftlich mitgeteilt werden. Ansprüche der Teilnehmer/innen des Törns verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Törn nach dem Vertrag enden sollte.

 

b) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Helmuth Schröder
 Kataramaransailing Dolphin

 

Sie können sich hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen"AGB Kojencharter - Katamaransailing Dolphin" als PDF herunterladen (Stand: März 2014).